Gefahrguttransporte

Gefahrgut zu transportieren und zu händeln bedeutet eine zusätzliche Verantwortung für alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen in ihrem Berufsalltag. Damit Zwischenfälle und deren Folgen vermindert werden, benötigt jeder Fahrzeugführer bei einem kennzeichnungspflichtigen Transport einen gültigen ADR-Schein.

Der Basis-Kurs als Einstieg in die kennzeichnungspflichtigen Transporte

Um kennzeichnungspflichtige Transporte durchführen zu dürfen, benötigt der Fahrzeugführer einen gültigen ADR-Schein. Dieser wird im Rahmen einer 2,5 tägigen Ausbildung mit anschließender Prüfung vor der IHK erworben und ist ab dem Prüfungstag 5 Jahre gültig. Der Fahrzeugführer hat den ADR-Schein bei jedem kennzeichnungspflichtigen Transport mitzuführen.

Der Auffrischungs-Kurs als regelmäßige Weiterbildung

Bevor der ADR-Schein nach 5 Jahren abläuft, hat der Fahrzeugführer die Chance, diesen im Rahmen eines 1,5 tägigen Auffrischungskurses mit anschließender Prüfung vor der IHK um weitere 5 Jahre zu verlängern. Hiermit kann schon 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit begonnen werden. Findet die Prüfung erst nach Ablauf der Gültigkeit statt, so verfällt der ADR-Schein und der Fahrzeugführer muss mit dem Basis-Kurs neu beginnen.  Hat der Fahrzeugführer die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 und/oder Klasse 7 in seinem ADR-Schein eingetragen, so verlängern sich diese ebenfalls um 5 Jahre. Ein spezieller Auffrischungs-Kurs für diese Aufbaukurse ist nicht notwendig.

Der Aufbaukurs „Tank“

Für Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften benötigt der Fahrzeugführer neben dem ADR-Schein den Aufbaukurs Tanktransporte. Dieser wird mit in den ADR-Schein eingetragen. Die Gültigkeit des Aufbaukurses Tanktransporte richtet sich nach der Gültigkeit des ADR-Scheins und wird bei einem Auffrischungskurs mit verlängert.

Der Aufbaukurs „Klasse 1“

Für Transporte von explosiongefährlichen Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften benötigt der Fahrzeugführer neben dem ADR-Schein den Aufbaukurs Klasse 1. Dieser wird mit in den ADR-Schein eingetragen. Die Gültigkeit des Aufbaukurses Klasse 1 richtet sich nach der Gültigkeit des ADR-Scheins und wird bei einem Auffrischungskurs mit verlängert.

Der Aufbaukurs „Klasse 7“

Für Transporte von radioaktiven Stoffen gemäß den Gefahrgutvorschriften benötigt der Fahrzeugführer den ADR-Schein inklusive den Aufbaukurs Klasse 7. Dieser wird mit in den ADR-Schein eingetragen. Die Gültigkeit des Aufbaukurses Klasse 7 richtet sich nach der Gültigkeit des ADR-Scheins und wird bei einem Auffrischungskurs mit verlängert.

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