Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängerfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen ausgerüstet sein. Durch diese technische Veränderung werden die Manipulationen in diesem Gewerbe erheblich eingedämmt, damit sich in den Bereichen Geschwindigkeit und Sozialvorschriften keine Wettbewerbsvorteile mehr geschaffen werden können.
In Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sind die Verantwortlichkeiten des Unternehmers geregelt. Hiernach schult der Verkehrsunternehmer seine Fahrer auf den digitalen Tachographen und überprüft regelmäßig die ordnungsgemäße Verwendung, andernfalls haftet er für die Verstöße seiner Fahrer.
Bei der Einhaltung dieser Pflichten unterstützen wir Sie gerne durch unsere individuellen Tachographenschulungen, damit Sie immer sicher unterwegs sind!
Auch haftet der Unternehmer bei Verletzung der Sozailvorschriften durch seine Fahrer mit. Hier sind die Sätze bis zu dreimal so hoch, wie für den Fahrer selbst.
Alles im Griff?
Gerne überprüfen wir mit Ihnen zusammen Ihren status quo im Bereich der Sozialvorschriften und des digitalen Tachographen.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen auch gerne zur Seite mit
- Tachographenschulungen für Ihre Fahrer
- Auslesen und archivieren Ihrer Fahrer- und Tachographendaten
- Auswertung der Sozialvorschriften, inklusive Belehrungsdokumentation
Mit uns an Ihrer Seite, sind Sie immer …… sicher unterwegs!