Was sagt die neue VO EU 2016/403 aus
14. Oktober 2017
Personzertifizierter Trainer und Berater für Ladungssicherung
6. Januar 2018

Nochmal in Erinnerung rufen!!!! VO (EU) 165/2014 Artikel 33 Absatz 1 sagt aus, „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionieren des Fahrtenschreibers geschult und unterwiesen werden….“ Wer als Fahrer die Fahrerkarte nicht oder nicht richtig benutzt, keine Eintragungen vornimmt ect. bezieht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250€. Für den Unternehmer beträgt das Bußgeld bis zu 750€! Der Unternehmer sollte mind. 1x jährlich schriftlich nachweisen können, dass seine Fahrer geschult und unterwiesen worden sind. Wir vom S.W.A.B.-Team stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, gerne auch in anderen Fragen rund um die Fahrer…

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Gut

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