AGB Einzelaufträge
§ 1 Regelungsgegenstand
1. Einzelaufträge unterliegen dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von Werkvertragsrecht vereinbart ist.
2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Abwicklung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Einzelauftrags. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich die Geltung von Werkvertragsrecht vereinbart ist.
3. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen von Einzelaufträgen stellen grundsätzlich keine zugesicherten Eigenschaften dar.
§ 2 Vergütung
1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Sätzen der jeweiligen Einzelaufträge.
2. Ist ein Festpreis nicht vereinbart, halten die Erfüllungsgehilfen der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) tägliche Arbeitszeiten und Tätigkeiten in einem Tätigkeitsbericht fest. Die Tätigkeitsberichte werden dem Auftraggeber jeweils für den abgelaufenen Monat zur Prüfung zugesandt.
3. Die Abrechnungen erfolgen monatlich. Zahlungen sind jeweils fällig zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung.
4. Erbringt die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) geschuldete Leistungen auf Wunsch oder mit Einverständnis des Auftraggebers außerhalb ihrer Geschäftsräume, verpflichtet sich der Auftraggeber zur zusätzlichen Zahlung von Reisekosten und Spesen nach folgender Maßgabe:
Flug: Business Class (Nettokosten)
Bahn: 1. Klasse (Nettokosten)
KFZ: Kilometer-Pauschale: 0,30€
Hotel: Nach Aufwand, max. 4 Sterne (Nettokosten)
Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi und Parkgebühren: Nach Aufwand (Nettokosten)
Tagesspesen: 30 € ab 8 h Abwesenheit pro Tag
Honorar für Reisezeiten: 80 % des vereinbarten Honorars/max. 10 h pro Tag
5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) als Ansprechpartner für alle Fragen des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung steht und allein entscheidungsbefugt ist.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) bei der Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages nach besten Kräften zu unterstützen.
3. Die Mitwirkungspflichten im Einzelnen werden im jeweiligen Einzelauftrag vereinbart.
4. Soweit in dem jeweiligen Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, zählt zu den Mitwirkungspflichten insbesondere:
Die Übergabe der erforderlichen Auftragsunterlagen auf Anforderung zu Beginn des Auftrages
Die Benennung von sachkundigen Mitarbeitern für die Informationsbeschaffung
Die Zugangsmöglichkeiten zu allen technischen Einrichtungen des Auftraggebers, die für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages benötigt werden, zur Verfügung zu stellen
Die Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen (Backups), soweit Arbeitsergebnisse der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) auf den Systemen des Auftraggebers vorgehalten oder gespeichert werden
Falls Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden, ist er verpflichtet, während der üblichen Arbeitszeiten geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen
5. Befindet sich der Auftraggeber mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen in Verzug und ist durch die Unterlassung der Mitwirkungsleistung die weitere Leistungserbringung behindert, verschieben sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum des Verzuges. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) kann in diesem Falle für den Zeitraum des Verzuges eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung vermindert sich jedoch in dem Maße, wie es der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) nachweislich möglich gewesen wäre, Mitarbeiter trotz Vorliegen der Behinderung an diesem Projekt oder bei anderen Projekten, insbesondere bei solchen, die für den Auftraggeber durchgeführt werden, einzusetzen.
6. Der Auftraggeber wird der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) den Fortfall der Behinderung 5 Werktage vor der Möglichkeit zur Fortführung des Projektes anzeigen, wenn sie mitgeteilt hat, dass sie ihre Mitarbeiter in anderen Projekten eingesetzt hat.
§ 4 Durchführung der Leistungen
1. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.
2. Mit Ausnahme von Start- und Endterminen von Projekten oder abgrenzbaren und wirtschaftlich selbstständigen Leistungen sind sämtliche Termine unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen informieren, sobald diese für ihn erkennbar werden. Auf eine Überschreitung von verbindlichen Terminen wird die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) den Auftraggeber rechtzeitig hinweisen.
4. Verbindlich vereinbarte Termine verschieben sich automatisch um Zeiträume, innerhalb derer der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert war, die geschuldeten Leistungen zu erbringen.
5. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) schuldet eine den allgemeinen Anforderungen entsprechende Dokumentation.
§ 5 Leistungsumfang/Änderung des Leistungsumfangs/Leistungsorts
1. Als vereinbarter Leistungsumfang gilt:
Der im jeweiligen Einzelauftrag beschriebene Leistungsumfang
Die im jeweiligen Einzelauftrag beschriebene Funktionalität
Die im jeweiligen Einzelauftrag beschriebenen Schnittstellen
Das im jeweiligen Einzelauftrag beschriebene Mengengerüst
2. Vereinbarte Termine verschieben sich, beziehungsweise Fristen verlängern sich um den Zeitraum, der für die Durchführung von Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich ist.
3. Der durch Änderung entstandene Mehraufwand ist durch den Auftraggeber zu den Stundensätzen entsprechend der Einzelvereinbarung zu vergüten. Ist ein Festpreis vereinbart und erfordert die Durchführung von Änderungen einen Mehraufwand, wird die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) vor Durchführung der Änderungen ein verbindliches Änderungsangebot zu einem geänderten Festpreis erstellen. Erfordert die Erstellung des geänderten Angebotes einen nicht unerheblichen Aufwand, ist die Erstellung gesondert zu vergüten.
4. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt).
§ 6 Nutzungs- und Eigentumsrechte
Für sämtliche im Rahmen dieses Vertrages von der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) erstellten Systeme sowie für alle sonstigen Arbeitsergebnisse gelten folgende Lizenzvereinbarungen:
a) Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) räumt dem Auftraggeber an dem bei der Leistungserbringung entstandenen Knowhow, den erfundenen Entwicklungsmethoden, allgemein verwendbaren Modulen, wie beispielsweise Programmroutinen und Treibern, den Ideen, dem Konzept, sonstigen Grundlagen der Arbeitsergebnisse sowie allen sonstigen verkehrsfähigen Schutzrechten, ein nicht ausschließliches, unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, wenn und soweit sie selbst Inhaber von Verwertungsrechten an den vorgenannten Rechten ist.
b) Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, das bei der Leistungserbringung entstandene Know-how zu sämtlichen Zwecken uneingeschränkt einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Zwecke der Beratung. Der Auftraggeber wird mit Dritten keine Verträge schließen, welche die Anwendung dieses Knowhows behindern.
§ 7 Haftung
1. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) leistet vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung Schadensersatz nur in Höhe von maximal € 1 Mio. je Einzelauftrag.
2. Für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, greifen die vorstehenden Beschränkungen unter Absatz 1 und 2 nicht.
4. Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.
§ 8 Rechtsmängel/Gewährübernahme
1. Wird die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) beauftragt, an Leistungen oder Produkten Dritter Anpassungen oder Veränderungen vorzunehmen, so unterliegen Rechtsmängel, die durch die Leistungen verursacht werden, nicht der Verantwortung der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt). Die zur Abwendung solcher Rechtsmängel entstehenden Kosten und Aufwände gehen nicht zulasten der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt).
2. Soweit die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) Änderung an Tools des Auftraggebers vornimmt, übernimmt sie keine Haftung für Fehler, die bereits im Tool vorhanden sind.
3. Die Beweislast dafür, dass es sich nicht um einen Fehler handelt, der bereits im Tool vorhanden war, trägt der Auftraggeber.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und der jeweiligen Einzelaufträge erlangte Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt, auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus, vertraulich zu behandeln. Beide Parteien werden alle Personen, die sie im Rahmen der Leistungserbringung dieses Vertrages unter jeweiligen Einzelaufträgen einsetzen zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und auf Anforderung den Nachweis hierüber erbringen.
2. Informationen gelten auch dann als vertraulich, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, jedoch die jeweils übermittelte Partei ein erkennbares Interesse an ihrer Geheimhaltung hat.
3. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung durch die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) erlangtes Knowhow nicht für allgemeines betriebswirtschaftliches und allgemeines technisches Knowhow.
§ 10 Treuepflicht
1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern und Subunternehmern des jeweils anderen Vertragspartners.
2. Weiterhin verpflichten sie sich, keinen Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners während der Laufzeit des Rahmenvertrages sowie innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Rahmenvertrages auf eigene Rechnung oder durch Dritte einzustellen oder sonst wie zu beschäftigen, es sei denn, der jeweils andere Vertragspartner stimmt vorher schriftlich zu.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung vereinbaren die Parteien eine pauschale Vertragstrafe in Höhe von 3 Monatsvergütungen des abgeworbenen Mitarbeiters oder Subunternehmers.
§ 11 Sonstiges
1. Dieser Rahmenvertrag und die Einzelverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist Mainz.
3. Ergänzungen oder Änderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rahmenvertrag im Übrigen wirksam. Dass gleiche gilt, sofern dieser Rahmenvertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder fehlenden Regelung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder des Fehlens der Regelung vereinbart hätten, falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen wäre, in Kraft.
Besondere Bestimmungen für Werkleistungen:
Grundsätzlich werden sämtliche Leistungen der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen von Dienstverträgen erbracht. Wird in einem Einzelauftrag ausdrücklich Werkvertragsrecht vereinbart, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
§ 12 Abnahme
1. Im Rahmen von Werkverträgen erbrachte Leistungen der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) sind durch den Auftraggeber abzunehmen. Nach Anzeige der Fertigstellung durch die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) wird der Auftraggeber die fertiggestellten Leistungen testen.
2. Die Testphase dauert maximal vier Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der Anzeige der Fertigstellung. Treten hierbei keine oder nur noch unwesentliche Fehler auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme zu erklären.
3. Bestehen nach Meinung des Auftraggebers Fehler, hat er sie schriftlich in nachvollziehbarer Form innerhalb einer Woche nach dem Ende der Testphase anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
4. Die Abnahme liegt spätestens dann vor, wenn der Auftraggeber das gelieferte System zu anderen als zu Testzwecken genutzt hat.
5. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, vorhandene Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu beseitigen. Nach Beseitigung der Mängel gilt das System als abgenommen, sofern nicht weitere Mängel vorhanden sind und der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) mitgeteilt werden.
§ 13 Gewährleistung
1. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet die Fehlerfreiheit von Leistungen innerhalb eines Gewährleistungszeitraums von 6 Wochen.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen.
3. Treten Fehler auf, wird der Auftraggeber diese in einem Fehlerprotokoll in nachvollziehbarer Form dokumentieren und das Fehlerprotokoll an die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) senden. Die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, mit der Fehlerbehebung innerhalb der in Einzelverträgen beschriebenen Zeiträume zu beginnen.
4. Wird der Fehler nicht innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ab Fehlermitteilung behoben, ist der Auftraggeber berechtigt, statt der Fehlerbehebung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5. Die Gewährleistung erlischt für das gesamte System oder für abgrenzbare Teilkomponenten, in die der Auftraggeber eingegriffen oder die er geändert hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Eingriff oder die Änderung für den Fehler nicht ursächlich ist.
6. Hat der Auftraggeber der S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) einen Fehler gemeldet, ohne dass tatsächlich ein Fehler vorlag, kann die S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt) für ihre Tätigkeit eine angemessene Entschädigung im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Stundensätze verlangen.